Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
TL-Innenarchitektur.ch + Raumwertplanung


Stand: Januar 2026

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen TL-Innenarchitektur / Raumwertplanung (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Auftraggeber:innen in der Schweiz, sowohl für Privatkund:innen (B2C) als auch für Unternehmen (B2B).
  2. Vertragsart – Mischvertrag nach Schweizer Recht
    Die Leistungen stellen einen gemischten Vertrag nach dem Schweizer Obligationenrecht (OR) dar und umfassen Auftrag (Art. 394 ff. OR) sowie Werkvertrag (Art. 363 ff. OR).
  3. Leistungsumfang
    Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Die Auftragnehmerin erbringt Planungs-, Konzept-, Visualisierungs-, Koordinations- und Projektbegleitungsleistungen. Ausführungen erfolgen durch Drittunternehmen.
  4. Honorar und Vergütung
    Die Vergütung erfolgt überwiegend pauschal. Zusatzleistungen werden nach Stundensatz oder separatem Angebot abgerechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
  5. Mitwirkungspflichten
    Auftraggeber:innen stellen alle erforderlichen Unterlagen und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung.
  6. Kündigung
    Auftragsteile können gemäss OR gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen und Aufwendungen sind zu vergüten.
  7. Abnahme und Mängel
    Werkleistungen gelten als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel innert angemessener Frist gerügt werden.
  8. Haftung
    Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für Drittunternehmen wird keine Haftung übernommen.
  9. Urheberrechte
    Alle Planungen und Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der Auftragnehmerin.
  10. Datenschutz
    Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).
  11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin in der Schweiz.
  12. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.